Verbrauchsmaterialien
Baldwin gewährleistet und haftet für die Materialverträglichkeit der Reinigungsanlage nur unter der Voraussetzung, dass eines von Baldwin freigegebenem / empfohlenem Verbrauchsmaterial zum Einsatz kommt.
Die Baldwin Germany GmbH unterstützt die von der BG Druck- und Papierverarbeitung (Wiesbaden) ins Leben gerufene Brancheninitiative zur Verminderung der Lösemittelemissionen im Offsetdruck.
Die Voraussetzung für den Einsatz von Reinigungsmitteln in automatischen Reinigungsanlagen ist die Erfüllung der Prüfkriterien gemäß Freigabeprozedur (Downloaden Sie hier die Freigabeprozedur) der Fa. BALDWIN.
Im Anschluss daran erfolgt die Zertifizierung des Reinigungsmittels durch BALDWIN bzw.FOGRA. Anhand einer Prüfbescheinigung wird der Einsatz sowie die Materialverträglichkeit des Reinigungsmittels bestätigt.
Die Zertifizierung eines Reinigungsmittels bewirkt keinerlei Haftung Baldwins hinsichtlich Reinigungskraft oder Reinigungsergebnis des zertifizierten Waschmittels.
In Bezug auf Nebenwirkungen der Waschmittel, die eine Zerstörung der Druckplatten, des Gummituches oder sonstiger Druckmaschinenteile hervorrufen, wird von BALDWIN keinerlei Haftung übernommen.
Für die gleichbleibende Rezeptur der geprüften Reinigungsmittel ist der Waschmittelhersteller verantwortlich.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz eines Reinigungsmittels in den BALDWIN Reinigungsanlagen nur erfolgen kann, wenn vom Druckmaschinenhersteller ebenfalls eine entsprechende Freigabe für das einzusetzende Reinigungsmittel vorliegt.
Die Verwendung eines nicht von BALDWIN freigegebenen / empfohlenen Reinigungsmittels kann die Waschergebnisse beeinflussen und zu Beschädigungen der Gummimembrane sowie an Dichtungen der Pneumatik führen.
Die Hinweise für Reinigungsmittel sind in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern beachten.